Allgemeine Verkaufsbedingungen

Nutzungsbedingungen

1- Vertragsdokumente

1.1 Als Verkäufer wird im Folgenden das Unternehmen UKOO SAS definiert, als Käufer wird im Folgenden das Unternehmen definiert, das diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen akzeptiert.

1.2 Der Käufer bestätigt, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Firma UKOO SAS gelesen zu haben und erklärt, sie als integralen Bestandteil des Vertrags zu akzeptieren. Die bloße Tatsache, dass Sie eine Bestellung aufgeben oder ein Angebot der Firma UKOO SAS annehmen, bedeutet, dass Sie diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorbehaltlos annehmen.

1.3 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen, Rechnungen, Verkäufe und ganz allgemein für alle Handelsbeziehungen, die von der Firma UKOO SAS abgeschlossen werden. Sie stellen neben den besonderen Auftragsbedingungen die einzigen Vertragsdokumente dar, die für die Parteien verbindlich sind. Alle Klauseln oder Bedingungen des Käufers, die vom Verkäufer nicht schriftlich akzeptiert wurden und im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen stehen, gelten als ungültig.

1.4 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe in Frankreich und weltweit. Für den Fall, dass die eine oder andere dieser Bestimmungen als ungültig oder ungeschrieben erklärt oder für ungültig erklärt wird, bleiben die anderen weiterhin in vollem Umfang in Kraft.

2- Kontoeröffnung

2.1 Das Kundenkonto wird nach Erhalt und Genehmigung eines Kontoeröffnungsantrags durch den Käufer sowie der folgenden Dokumente eröffnet:

  • Kontoeröffnungsformular,

  • K bis-Extrakt, der weniger als 6 Monate alt ist,

  • RIB,

  • UND CGV signiert und gestempelt.

2.2 Die ersten beiden Bestellungen müssen vor der Lieferung per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

Nach Prüfung der Unterlagen kann die Kreditabteilung spezifische Zahlungsbedingungen für den Käufer vereinbaren. Diese können jederzeit überprüft werden, abhängig von Ereignissen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Kundenkontos oder neuen Informationen im Zusammenhang mit dem Kunden.

2.3 Als Großhändler arbeitet InLine-France ausschließlich mit professionellen IT-Wiederverkäufern zusammen.

3- Befehle

3.1 Jedes Verkaufsangebot unterliegt der Verfügbarkeit der Lagerbestände.

3.2 Die Angebote sind für die in den Sonderbedingungen des Angebots angegebene Dauer gültig, andernfalls innerhalb der Optionsfrist, die auf eine Woche ab dem Datum ihrer Veröffentlichung festgelegt ist. Bestellungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Käufer endgültig.

3.3 Jede beim Verkäufer aufgegebene Bestellung ist für den Käufer verbindlich und endgültig, sobald der Verkäufer eine Bestellung oder ein anderes auf eine Bestellung hinweisendes Medium erhält.

3.4 Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, muss jede Bestellung die folgenden Informationen enthalten:

  • Kundennummer

  • Liefer- und Rechnungsadresse

  • die aktuellen vom Verkäufer gewährten finanziellen Konditionen

  • die Referenzen, Bezeichnungen und Mengen der bestellten Produkte

  • Nettopreise

  • Name und Kontaktdaten des Gesprächspartners.

3.5 Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Eingangs der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer zustande. Bei sofortigem Versand der Produkte kann die Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer durch die Ausführung der Bestellung, einen Lieferschein oder eine Rechnung ersetzt werden.

4.6 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen mit einem Betrag von weniger als 50 € ohne Steuern abzulehnen

4.7 Der Käufer hat die Eigenschaften der vom Verkäufer vermarkteten Produkte gelesen und diese auf der Grundlage der von ihm ermittelten Bedürfnisse dieser Kunden ermittelt und diese Entscheidungen in voller Kenntnis der Ursache der Artikel getroffen die Gegenstand seiner Bestellung sind. Darüber hinaus ist allein der Käufer allein in Kenntnis der verwendeten Hardware, Software und Konfigurationen für die Kompatibilität der bestellten Produkte mit den verwendeten Produkten verantwortlich. Es obliegt dem Käufer, wenn er sich nicht für ausreichend kompetent hält, die Hilfe seines Beraters in Anspruch zu nehmen. Als Händler kann der Verkäufer niemals für die Nichtkonformität eines Produkts verantwortlich gemacht werden. Der Käufer erkennt ausdrücklich und unbestritten die vollständige Haftungsfreistellung des Verkäufers auch im Falle von Zwangseingriffen und Gewährleistungsansprüchen an . Er verpflichtet sich, alle für seinen vollen Versicherungsschutz erforderlichen Versicherungen abzuschließen.

4.8 Bestellte Artikel, für die der Hinweis „Artikel auf Bestellung verwaltet“ steht, können nicht Gegenstand einer Rückgabeanfrage zur Gutschrift sein.

5- Preise

5.1 Die Preisliste des Verkäufers stellt kein Angebot dar. Sie dienen nur zu Informationszwecken und können ohne vorherige Ankündigung einseitig geändert werden. Die Ware wird innerhalb der Optionsfrist zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.

5.2 Der Preis richtet sich nach den konkreten Bedingungen der Bestellung. Es versteht sich netto, in €uro, exklusive Steuern, exklusive UMWELTTEILNAHME und exklusive Verpackung, Transport- und Frachtversicherungskosten nicht inbegriffen, ab Lager des Verkäufers, die zusätzlich zu zahlen sind. Die Zahlung erfolgt bar, netto, ohne Abzug und ohne Abzug.

5.3 Produkte, die in der NFR-Version (Not For Resale) verkauft werden, unterliegen den Bedingungen des Herstellers und müssen für den internen Gebrauch für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten bestimmt sein und dürfen dies auf keinen Fall tun Gegenstand eines Verkaufs an einen Endkunden sein.

6- Lieferung

6.1 Unabhängig von der Versandart erfolgt die Lieferung im Lager des Verkäufers. Die Lieferung erfolgt entweder durch Direktlieferung an den Käufer oder durch Verfügbarkeitsanzeige oder durch Übergabe der Ware an einen Spediteur.

6.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Jede vom Käufer akzeptierte Teillieferung wird bei Lieferung in Rechnung gestellt.

6.3 Im Falle einer Lieferung per Nachnahme ist der Käufer verpflichtet, den Scheck dem Spediteur unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Andernfalls wird ihm das Material nicht zugestellt und der Spediteur führt auf eigene Kosten eine zweite Leistung durch.

6.4 Lieferzeiten werden nur zu Informationszwecken angegeben und unterliegen den Liefermöglichkeiten des Verkäufers; Ihre Überschreitungen berechtigen nicht zur Stornierung der Bestellung oder zu Schadensersatz.

6.5 Die Lieferzeit beginnt erst mit dem Datum der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer und dem Eingang der erwarteten Zahlung und in keinem Fall vor der Erstellung der entsprechenden Datei Gegenstand des Verkaufs und die Bedingungen seiner Ausführung.

6.6 In allen Fällen kann eine pünktliche Lieferung nur erfolgen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt.

6.7 Bei jeder Abholung wird das Material dem Kunden für einen Zeitraum von 72 Stunden zur Verfügung gestellt, nach diesem Zeitraum wird das Produkt wieder in den Lagerbestand zurückgebracht.

6.8 Sofern vom Käufer nicht ausdrücklich gewünscht, erfolgen alle Lieferungen per Expressdienst. Die Versandkosten gehen immer zu Lasten des Käufers. Das Basis-Transportpaket beträgt 11,00 € ohne Mehrwertsteuer für eine Bestellung von 0 bis 20 kg.

6.9 Im Rahmen des „Kostenlose Lieferung“-Betriebs sind die Versandkosten für die Standardlieferung auf dem französischen Festland kostenlos und exklusive Zusatzkosten für die Lieferung auf Korsika.

7- Transport

7.1 Alle Warentransportvorgänge unterliegen der Verantwortung und den Kosten sowie dem Risiko und der Gefahr des Käufers, der dafür verantwortlich ist, die Waren bei Ankunft zu überprüfen und gegebenenfalls seine Regressansprüche gegenüber dem Spediteur auszuüben im Falle einer kostenlosen Lieferung und ohne Eigentumsübertragung.

7.2 Im Falle eines Verlusts, Ersatzes oder einer Beschädigung im Zusammenhang mit dem Transport muss der Käufer den Spediteur innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Tagen per Einschreiben mit Rückschein oder durch außergerichtliche Handlung informieren , in Anwendung von Artikel L 133-3 des Handelsgesetzbuches. Dem Verkäufer muss eine Kopie des an den Spediteur gerichteten Schreibens sowie die auf dem Lieferschein des Spediteurs genannten Vorbehalte zugesandt werden.

8 – Beschwerden

8.1 Bei Erhalt der Ware hat der Käufer unverzüglich deren Zustand und Übereinstimmung mit der Bestellung zu prüfen.

8.2 Alle Ansprüche im Zusammenhang mit einem Mangel an der gelieferten Ware, einer Ungenauigkeit der Mengen oder einem falschen Verweis auf das Verkaufsangebot in der Bestellung oder der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer sind ausgeschlossen muss innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen, ohne Rücksicht auf den Rückgriff auf den Spediteur.

8.3 Jede Verweigerung der Annahme der Ware durch den Käufer muss begründet und dem Verkäufer innerhalb von drei Tagen nach Vorlage des Spediteurs an der Lieferadresse des Käufers schriftlich mitgeteilt werden. Die Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmung hat zur Folge, dass der Käufer dem Verkäufer Schadensersatz zahlt.

9- Zahlung

9.1 Zahlungen sind so an den Sitz des Verkäufers zu leisten, dass dieser am Fälligkeitstag über die Beträge verfügen kann.

9.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Rechnungen elektronisch an den Käufer zu übermitteln. Dieser erklärt sich mit dem Empfang auf diesem Übermittlungsweg einverstanden.

9.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei größeren Beträgen einen Bankscheck zu verlangen.

9.4 Für den Fall, dass der Verkäufer die Zahlung per Akzept akzeptiert, muss der Käufer diesen innerhalb von 10 Tagen akzeptiert und an seinen Wohnsitz zurücksenden. Die Kosten liegen in der Verantwortung des Käufers. Wird der akzeptierte Wechsel nicht innerhalb der genannten Frist zurückgegeben, wird die Zahlung sofort fällig und die Lieferungen werden eingestellt.

9.5 Bei Ratenzahlungen, die vom Verkäufer ausdrücklich akzeptiert werden, führt die Nichtzahlung eines einzigen Fälligkeitstermins dazu, dass der gesamte Preis sofort fällig wird, unabhängig von den zuvor vereinbarten Bedingungen, auch wenn Die Fristen haben zur Erstellung akzeptierter Entwürfe geführt.

9.6 Der Verkäufer kann vom Käufer auch nach Vertragsabschluss die Stellung einer Zahlungsgarantie, insbesondere einer Bankbürgschaft, verlangen. Gegebenenfalls kann der Verkäufer die Lieferung der betreffenden Ware bis zur Vorlage der Garantie zurückhalten. Der gewährte ausstehende Betrag ist eine Option des Verkäufers, der sich das Recht vorbehält, ihn jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern

9.7 Wenn eine fällige Rechnung nicht bezahlt wird, verlangt der Verkäufer die sofortige Zahlung aller nicht fälligen Rechnungen, und zwar vor Lieferung einer bereits angenommenen Bestellung. Der Verkäufer kann auch auf einfache, an den Käufer gerichtete Aufforderung den Anspruch auf gelieferte, aber nicht fristgerecht bezahlte Sachen ohne vorherige Ankündigung geltend machen. Der Verkäufer kann die unbezahlte Ware auch wieder in die Hände der Unterkäufer zurücknehmen oder von ihnen direkte Zahlung verlangen.

9.8 Gemäß den Artikeln 1139 und 1153 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs stellt das Eintreffen des Fälligkeitsdatums einer oder mehrerer Rechnungen eine automatische Zahlungsaufforderung des Käufers dar, ohne dass dies erforderlich ist Formalität. Folglich fallen Verzugszinsen ohne jegliche Formalität ab dem Fälligkeitsdatum einer oder mehrerer Rechnungen an. Der Käufer ist automatisch und ohne jegliche Formalität zur Zahlung einer Verzugsstrafe verpflichtet, die sich aus der Anwendung eines Zinssatzes in Höhe von 1 % pro Monat auf alle verbleibenden fälligen Beträge berechnet. Für alle vom Käufer ausgestellten Handelsdokumente und Schecks zur Begleichung von Rechnungen oder unbezahlten Einkünften wegen „mangelnder Bereitstellung“ wird nach Vorlage bei der Bank des Verkäufers eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 € ohne Steuern als Vertragsstrafe fällig für die Dateiverwaltung.

Sollte die Zahlung bis zum auf der/den Rechnung(en) angegebenen Abrechnungsdatum nicht erfolgen, muss der Käufer zusätzlich zum Hauptbetrag Inkassogebühren in Höhe von folgendem Betrag zahlen: :

- Fälligkeitsdatum + 10 Tage: 15 €

- Fälligkeitsdatum + 20 Tage: 25 €

- Fälligkeitsdatum + 30 Tage: 50 €

Im Falle eines Rückforderungsverfahrens muss der Käufer zusätzlich zum Hauptbetrag als Vertragsstrafe einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 % der geschuldeten Beträge zahlen, unbeschadet der vertraglichen Vereinbarungen Zinsen sowie alle Kosten und Inkassogebühren.

9.9 Der Käufer kann aufgrund einer von ihm geltend gemachten Forderung niemals die von ihm geschuldeten Beträge ganz oder teilweise zurückhalten oder Schadensersatz leisten. Eine Beanstandung der Qualität von Lieferungen hebt diese nicht auf, wenn nicht vor Fälligkeit der Nachweis der Mangelhaftigkeit der Ware erbracht und vom Verkäufer ordnungsgemäß festgestellt und anerkannt wurde. Im Falle einer Streitigkeit bezüglich einer Rechnung muss die Beschwerde innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich per Einschreiben bei AR an die Streitbeilegungsabteilung gerichtet werden.

10- Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

I.1 Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt mit der Bereitstellung der Bestellung in den Lagern des Verkäufers. Während des Zeitraums von der Bereitstellung bis zum Eigentumsübergang liegt die Gefahr des Verlusts, Diebstahls oder der Zerstörung in der Verantwortung des Käufers. Der Käufer kann vom Verkäufer verlangen, dass er dieses Risiko gegen Abschluss einer Transportversicherung absichert.

10.2 Der Eigentumsübergang der gelieferten Ware an den Käufer erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Haupt- und Nebenpreises. Die Zahlung gilt erst nach Eingang der fälligen Beträge als erfolgt. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, aus welchem Grund auch immer, nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, die sofortige Rückgabe der gelieferten Waren auf Kosten, Risiko und Gefahr des Käufers zu verlangen.< /p>

10.3 Der Käufer verpflichtet sich, im Falle eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens, das sein Unternehmen betrifft, aktiv an der Erstellung einer Bestandsaufnahme der in seinen Beständen befindlichen und vom Verkäufer beanspruchten Waren mitzuwirken Eigentum. Andernfalls hat der Verkäufer die Möglichkeit, den Bestand auf Kosten des Käufers durch einen Gerichtsvollzieher beschlagnahmen zu lassen. Dem Käufer ist es ab dem Datum des Urteils, mit dem die gerichtliche Sanierung oder Liquidation der Vermögenswerte seines Unternehmens angeordnet wird, untersagt, die gelieferten Waren weiterzuverkaufen, umzuwandeln oder zu integrieren. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer dem Käufer die Weiterveräußerung, Verarbeitung oder den Einbau der Ware untersagen. Der Käufer kann im Falle der Weiterveräußerung die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Schulden an einen Dritterwerber an den Verkäufer abtreten, haftet gegenüber dem Verkäufer jedoch in erster Linie für die ordnungsgemäße Bezahlung der Rechnungen aus der Erstveräußerung.</ Spanne

11. Garantien und Verantwortlichkeiten

11.1 Außer unter besonderen, ausdrücklich vereinbarten Bedingungen gilt für die vom Verkäufer gelieferten Produkte und Waren eine Garantie gegen Material- oder Herstellungsfehler für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferdatum. Liefertermin. Eingriffe im Rahmen der Garantie können keine Verlängerung der Garantiedauer zur Folge haben. Der Verkäufer weist in seiner Eigenschaft als Großhändler darauf hin, dass er als Vermittler zwischen Hersteller und Käufer fungiert und als solcher darauf angewiesen ist, dass der Hersteller die Garantien für die gelieferten Geräte sowie für fehlende Produkte übernimmt. .

11.2 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für eine Entschädigung für materielle Schäden an anderen als den von ihm gelieferten Waren oder für immaterielle Schäden wie Produktionsausfall, Betriebsausfall, Verlust von Chancen, Verlust von Daten, finanzieller oder kommerzieller Schaden oder andere Schäden, die die direkte oder indirekte Folge von Schäden sind, die durch die Nutzung oder den Ausfall der gelieferten Waren entstanden sind.

11.3 Um die Garantie des Verkäufers in Anspruch nehmen zu können, muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich über die behaupteten Mängel informieren und dem Verkäufer alle Möglichkeiten zur Feststellung der Mängel gewähren. Die Austausch- oder Reparaturarbeiten können nach Wahl des Verkäufers entweder in seinen Werkstätten oder beim Kunden vor Ort durchgeführt werden. J.4 Jede Rücksendung von Geräten, die vom Käufer als defekt deklariert wurden, wird an die Werkstätten des Herstellers geschickt. Bestätigt dieser, dass das zurückgegebene Gerät nicht defekt ist, behält sich der Verkäufer das Recht vor, das Gerät im gleichen Zustand und auf Kosten des Käufers an den Käufer zurückzusenden.

11.4 Komponenten und Ersatzteile sollen von Fachleuten in eine Gesamtlösung integriert werden. Es liegt am Integrator, die Dokumentation seines fertigen Produkts für seinen Endkunden zu erstellen.

12- Kündigung

Im Falle der Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Käufer und nach Ablauf einer wirkungslosen Frist von 48 Stunden nach der formellen Mitteilung wird der Verkauf mit sofortiger Wirkung beendet auf Schadensersatz und hängt vom Käufer ab. In diesem Fall ist die verkaufte Ware nach eigenem Ermessen an den Verkäufer zurückzusenden, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Verkäufers. In jedem Fall bleibt der Gesamtbetrag der Bestellung vom Käufer geschuldet.

13- Vertraulichkeit

Der Käufer wird alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, streng vertraulich behandeln und Stillschweigen bewahren. Für die Anwendung dieser Klausel ist der Käufer sowohl für seine Mitarbeiter als auch für sich selbst verantwortlich. Der Käufer kann jedoch nicht für eine Offenlegung haftbar gemacht werden, wenn die offengelegten Elemente öffentlich zugänglich waren oder wenn er davon Kenntnis hatte oder sie auf rechtmäßige Weise von einer dritten Person erhalten hatte.</p >

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14- Rohs (Richtlinie 2002/95/EG)

INLINE-FRANCE ist bestrebt, Produkte bereitzustellen, die den RoHS-Empfehlungen 2002/95/CE entsprechen. Zertifikate der verschiedenen Hersteller finden Sie auf unserer Seite www.InLine-France.com. Einige Produkte, die für die Wartung oder Wiederverwendung alter Elektro- und Elektronikgeräte vorgesehen sind, entsprechen möglicherweise nicht den RoHS-Empfehlungen. Für den Fall, dass ein Produkt nicht RoHS-konform ist und für die Wartung oder Wiederverwendung eines EEE vorgesehen ist, finden Sie diese Information auf unseren Rechnungen. Das RoHS-Konzept gilt für Fertigprodukte sowie Komponenten und Unterbaugruppen.

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15- WEE 2002/96/EG

Was ist EEE? Es handelt sich um Geräte, die mit elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden, oder um Geräte zur Erzeugung, Übertragung oder Messung dieser Ströme. Die WEEE-Richtlinie sieht die selektive Sammlung, Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vor (Sie betrifft nicht Komponenten, die zur Herstellung einer kompletten Baugruppe bestimmt sind, die als Elektro- und Elektronikgeräte gilt). Es liegt in der Verantwortung des Herstellers

Einige Hersteller haben sich dafür entschieden, einen Beitrag an eine von der öffentlichen Hand anerkannte Umweltorganisation zu zahlen. Bestimmte Komplettsets, für die INLINE-FRANCE als Produzent oder Introduzent auf dem französischen Markt gilt, unterliegen einer Erklärung und einem Beitrag von INLINE-FRANCE an eine Öko-Organisation.</ span>

Bei anderen Produkten ist es Sache des Integrators, der in der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG als „Hersteller“ oder „Einführer“ gilt und je nach Bestimmungsort des EWR ( Gewerbetreibende oder Privatpersonen) sich in das Herstellerregister eintragen zu lassen und das Elektro- und Elektronikgerät als integriert und auf dem französischen Markt in Verkehr gebracht zu erklären. Wir machen Sie auf den Begriff des Einführers aufmerksam, der jedes Unternehmen betrifft, das Elektro- und Elektronikgeräte außerhalb Frankreichs bestellt und sich dann bei der ADEME als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten registrieren muss.

Auf unseren Rechnungen finden Sie die zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen notwendigen Angaben. Für jedes Produkt, für das der WEEE-Beitrag vom Hersteller oder von der Firma INLINE-FRANCE bezahlt wird, geben wir den Einheitsbetrag auf der Rechnung an. Am Fuß der Rechnung finden Sie außerdem den Gesamtbetrag des WEEE-Beitrags, der der Mehrwertsteuer unterliegt.

Für Produkte, die keine Elektro- und Elektronikgeräte sind, sondern Komponenten sind, die in Elektro- und Elektronikgeräte integriert werden sollen, akzeptiert der Käufer die Übertragung vorbehaltlos und übernimmt die Verantwortung für die Verarbeitung von Elektro- und Elektronikgeräten.</ p>

Weitere Informationen zu RoHS und WEEE finden Sie auf den folgenden Websites:

- Agentur für Umwelt- und Energiemanagement: www.ademe.fr

- Regionaldirektion für Industrie, Forschung und Umwelt www.driregouv.fr

- Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie www.minefi.gouv.fr

16 – Gerichtsstandsklausel

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Entstehung, dem Abschluss, der Auslegung oder der Ausführung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags unterliegen, sofern keine gütliche Einigung erzielt wird, ausschließlich der Zuständigkeit des Gerichts de Commerce de Colmar, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sitz des Verkäufers befindet, unabhängig von den Vertragsbedingungen und der akzeptierten Zahlungsweise, auch im Falle eines Eilverfahrens, von Gewährleistungsansprüchen oder mehrerer Beklagter.

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17-Verarbeitung personenbezogener Daten

Alle vom Käufer an INLINE-FRANCE übermittelten personenbezogenen Daten sind ausschließlich für INLINE-FRANCE bestimmt. Sie werden von INLINE-FRANCE zur optimalen Ausübung und Durchführung seiner Großhandelsaktivitäten eingesetzt. Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 hat jede Person das Recht auf Zugang, Änderung, Berichtigung und Löschung der sie betreffenden Daten, indem sie ihre Anfrage per Post an uns sendet: INLINE-FRANCE Frankreich. Der Käufer erkennt an, dass dies der Fall ist Lesen Sie die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Unternehmens INLINE-FRANCE und akzeptieren Sie sie als integralen Bestandteil des Kaufvertrags.

KONTROLLE DER WAREN WÄHREND DER LIEFERUNG

(Quelle: Lamy Transport / Band 1 / „Allgemeiner“ Standardvertrag Artikel 11-1)

Für alle Ihre Empfänge mit weniger als 3000 kg. Die obligatorische Dauer für die Bereitstellung des Fahrzeugs beträgt maximal:

a. Für Sendungen unter 100 Kilogramm bestehend aus weniger als 20 Paketen: 15 Minuten.

b. Für andere Sendungen: 30 Minuten

WANN SOLLTEN RESERVIERUNGEN VORGENOMMEN WERDEN?

(Quelle: Lamy Transport / Band 1 / „Allgemeiner“ Vertragsartikel 9: Lieferung)

Die Lieferung erfolgt an die auf dem Transportdokument als Empfänger angegebene Person oder deren Vertreter. Sobald diese Person die Sendung in Besitz genommen hat, übergibt sie diese durch Unterzeichnung des Transportdokuments an den Spediteur.

Der Empfänger muss hierbei begründete Vorbehalte gegen den Zustand der Ware geltend machen.

Die Tatsache, dass er keine Vorbehalte gegen die Bedingung geäußert hat, hindert ihn nicht daran, sich später auf den Verlust oder die Beschädigung der Waren unter den Bedingungen des Gewohnheitsrechts zu berufen

Dennoch ist es offensichtlich, dass es schwierig sein wird, den Verlust oder die Beschädigung nach Erhalt der Produkte nachzuweisen.

Die Unterschrift des Empfängers oder seines Vertreters gilt als Beweis für die Zustellung und Annahme der Sendung; Darin sind der Name des Unterzeichners, Datum und Uhrzeit der Zustellung sowie der Firmenstempel des Betriebes aufgeführt

Welche Abhilfe, wenn Sie keine Reservierung vorgenommen haben:

(Artikel L.133-3 des Handelsgesetzbuchs)

Der Empfang der transportierten Gegenstände erlischt jeglichen Anspruch gegen den Parkservice wegen Beschädigung oder teilweisem Verlust, wenn der Empfänger dies nicht innerhalb von drei Tagen (ausgenommen gesetzliche Feiertage) nach Erhalt dieser Quittung getan hat dem Kammerdiener außergerichtlich oder per Einschreiben seinen begründeten Protest mitteilen.

Wenn innerhalb der oben genannten Frist ein Antrag auf ein Gutachten gemäß Artikel L.133-4 gestellt wird, stellt dieser Antrag einen Protest dar, ohne dass es erforderlich ist, wie in angegeben vorzugehen der erste Absatz. Entgegenstehende Bestimmungen sind unwirksam. Diese letzte Bestimmung gilt nicht für den internationalen Transport.

ANSPRÜCHE/

Muss per Einschreiben innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung erfolgen.

Wichtig – Wichtig – Wichtig – Wichtig

Das Wichtigste ist, die Produkte bei Erhalt zu überprüfen und im Beisein des Fahrers klare und aussagekräftige Reservierungen vorzunehmen.

Es ist praktisch unmöglich, bei Erhalt nach der Lieferung einen Nachweis über einen fehlenden Artikel oder eine Beschädigung zu erbringen.

Das innerhalb von 3 Tagen nach der Lieferung an den Spediteur gesendete begründete Protestschreiben ist kein Beweis für einen Mangel oder eine Beschädigung. Diese Formalität ermöglicht es, den Haftungsanspruch gegenüber dem Beförderer aufrechtzuerhalten. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss der Spediteur innerhalb eines Jahres nach Lieferung geladen werden.